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Wildtiere und Vögel

Die Wildtierhaltung ist in der Schweiz gesetzlich geregelt und Privatpersonen ist es nicht erlaubt, Wildtiere zu halten oder zu pflegen. Viele der Tiere haben spezielle Bedürfnisse oder können sogar eine Gefahr für Menschen sein.

Sollten Sie also ein krankes oder verletztes Wildtier gefunden haben, verständigen Sie den zuständigen Wildhüter. Eine weitere regionale Anlaufstelle für Igel und Vögel ist die Wildstation Landshut: https://www.wildstation.ch/kontakt.html

Allgemeine Anlaufstellen

www.wildtier.ch oder www.jagd-tg.ch

 

Tierspezifische Anlaufstellen

Vögel: www.vogelwarte.ch
Igel: www.pro-igel.ch
Fledermäuse: www.fledermausschutz.ch 
Eichhörnchen: www.eichhoernchenstation.ch

Findeltiere

Bei einem unverletzten Findeltier muss der Tierhalter in der Umgebung des Fundortes gesucht werden. Falls das Tier Träger eines Microchips ist, kann der Tierbesitzer leicht durch einen Tierarzt oder die Polizeistelle eruiert werden.

Ist das Findeltier verletzt, ist es empfehlenswert, den Patienten dem nächsten Tierarzt zu bringen. Genaue Angaben über Fundort und Überbringer sind nötig, um den Tierbesitzer allenfalls ausfindig zu machen.

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